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   LSG Hessen, 13.06.2001 - L 6 AL 1151/00   

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https://dejure.org/2001,14811
LSG Hessen, 13.06.2001 - L 6 AL 1151/00 (https://dejure.org/2001,14811)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.06.2001 - L 6 AL 1151/00 (https://dejure.org/2001,14811)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - L 6 AL 1151/00 (https://dejure.org/2001,14811)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 144 Abs 1 Nr 4 Alt 2 SGB 3
    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ausschluss aus einer Bildungsmaßnahme - Vorhersehbarkeit - konkrete Androhung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt einer Sperrzeit bei zum Teil entschuldigten Fehlzeiten an einer Weiterbildungsmaßnahme; Sperrzeit bei fehlender schriftlicher oder mündlicher Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2001 - L 6 AL 1151/00
    Dies folgt aus einer sinngemäßen Auslegung des Widerspruchs- und Klagebegehrens, das von Anfang an u. a. auf einen früheren Leistungsbeginn des Arbeitslosengeldes und damit zwangsläufig -- obwohl dies im Klageantrag nicht ausdrücklich genannt ist -- auch auf eine Abänderung des Bewilligungsbescheides vom 11. November 1999 gerichtet war (vgl. hierzu: Bundessozialgericht -- BSG -- Urteil vom 5. August 1999, Az.: B 7 AL 14/99 R).
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2001 - L 6 AL 1151/00
    Voraussetzung für den Eintritt einer Sperrzeit ist nach dieser Alternative, dass es sich um eine zumutbare Bildungsmaßnahme handelte, die Klägerin in für sie vorhersehbarer Weise durch subjektiv vorwerfbares (schuldhaftes) maßnahmewidriges Verhalten Anlass für den Ausschluss aus der Maßnahme gegeben hat, der Maßnahmeträger die Klägerin mit sofortiger Wirkung von der Maßnahme ausschließen durfte, der Klägerin eine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung erteilt worden ist und kein wichtiger Grund für ihr Verhalten vorlag (so: Bundessozialgericht -- BSG -- Urteil vom 16. September 1999 -- Az.: B 7 AL 32/98 R).
  • LSG Hessen, 15.07.2011 - L 7 AL 207/10

    Eintritt einer Sperrzeit bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

    Das setzt allerdings voraus, dass das maßnahmewidrige Verhalten subjektiv vorwerfbar und der Ausschluss aus der Maßnahme vorhersehbar und rechtmäßig war (BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R; Hess. LSG, 13.06.2001 - L 6 AL 1151/00).

    Regelmäßig muss - unter dem Gesichtspunkt der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses - zunächst eine Abmahnung erfolgen, es sei denn, das Fehlverhalten wäre so gravierend, dass dem Maßnahmeträger eine Fortführung der Maßnahme von vornherein unzumutbar gewesen wäre (vgl. Henke in Eicher/Schlegel, SGB III - Kommentar, § 144 Rdnr. 405; ähnl. Hess. LSG, 13.06.2001 - L 6 AL 1151/00 und Valgolio, in: Hauck/Noftz, SGB III, § 144 Rdnr. 237).

  • SG Gießen, 15.12.2008 - S 27 AS 1387/08

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Veranlassung des Abbruchs einer

    Selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, erfüllt dies nicht ohne Weiteres den Tatbestand "Anlass für den Abbruch" einer Maßnahme nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II. Hinzukommen muss bei diesem Tatbestand vielmehr ein subjektiv vorwerfbares Verhalten an der Vorhersehbarkeit des sich daraus ergebenden Ausschlusses aus der Maßnahme (vgl. insoweit Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.06.2001, Aktenzeichen L 6 AL 1151/00 zu der vergleichbaren Regelung in § 144 SGB III unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.12.1999, Aktenzeichen B 7 AL 31/98 R).
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